Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: März 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Honeyfield e.U. (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Leistungen im Bereich KI-Agenten, Software-as-a-Service und damit verbundener Dienstleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistungen vorbehaltlos erbringt.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung und der Betrieb von KI-Agenten-Lösungen über die Honeyfield Agent Hub Plattform. Dies umfasst insbesondere:

  • Einrichtung, Konfiguration und Training von KI-Agenten auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten
  • Bereitstellung der technischen Infrastruktur für den Betrieb der Agenten
  • Zugang zur Verwaltungsoberfläche (Admin Dashboard)
  • Technischen Support im vertraglich vereinbarten Umfang

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder dem individuellen Angebot.

3. Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die Verfügbarkeit der Plattform beträgt im Jahresmittel 99,0 % (Starter/Professional) bzw. gemäß individueller SLA (Enterprise), ausgenommen geplante Wartungsfenster.

Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, außerhalb der Hauptgeschäftszeiten (Mo–Fr, 9–17 Uhr MEZ) durchgeführt und mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigt.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungen weiterzuentwickeln und zu verbessern, sofern dies keine wesentliche Verschlechterung für den Auftraggeber bedeutet.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Erbringung der Leistungen in angemessenem Umfang zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere:

  • Bereitstellung der erforderlichen Daten, Dokumente und Informationen in einer verwendbaren Form und rechtzeitig
  • Benennung eines zuständigen Ansprechpartners für das Projekt
  • Sicherstellung, dass die bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und rechtmäßig verwendet werden dürfen
  • Zeitnahe Reaktion auf Rückfragen und Freigabeersuchen

Verzögerungen, die durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

5. Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot oder der Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

Bei monatlich oder jährlich wiederkehrenden Leistungen erfolgt die Abrechnung im Voraus. Der Auftragnehmer behält sich vor, Preise mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen anzupassen.

6. Vertragslaufzeit und Kündigung

Verträge laufen, sofern nicht anders vereinbart, für ein Jahr und verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Vertragsende schriftlich gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit zwei Monatsentgelten in Zahlungsverzug gerät oder gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.

Nach Vertragsende werden alle Daten des Auftraggebers innerhalb von 30 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Auf Wunsch wird ein Datenexport zur Verfügung gestellt.

7. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und die Haftung ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Die Gesamthaftung des Auftragnehmers ist auf die im letzten Jahr vor dem Schadensfall vom Auftraggeber geleisteten Zahlungen begrenzt.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit von Antworten, die der KI-Agent auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten generiert.

8. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Endnutzer ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß den Weisungen des Auftraggebers. Die Parteien schließen einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.

Die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers ist unter /datenschutz einsehbar und Bestandteil dieser AGB.

9. Schlussbestimmungen

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Salzburg, Österreich zuständig. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.